Im Jahre 1765 bestimmte Preußens König Friedrich II., Herr über Ostfriesland, wie die Moore in seiner Provinz kultiviert werden sollten, in einem „Edikt wegen Urbarmachung der in Unserm Fürstenthum Ostfriesland und dem Harlingerlande befindlichen Wüsteneyen, wobey zugleich die Principia Regulativa festgesetzet werden, nach welchen bey Ausweisung der wüsten Feldern und bey Entscheidung der darüber entstehenden Streitigkeiten zu verfahren“.